Am 9. Oktober brachte ein Elternpaar ihr Erstgeborenes zum Gottesdienst, um es im Haus Gottes mit dem Sakrament der Heiligen Wassertaufe segnen zu lassen. Zum Festtag ihres Kindes hatten sie den Altar auffallend schön und prächtig geschmückt
Die Grundlage des Gottesdienstes war das Textwort aus 2. Mose 2, 3: Ich bin der Herr,
dein Gott… Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.
Der Gemeindevorsteher, Evangelist Gerhard Schmitt, merkte an, dass dieses Textwort als erstes Gebot bekannt sei. Im Glaubenskampf und der Hektik des Alltags gehe die tiefe Bedeutung dieses Wortes aber oft verloren, weil unmerklich andere Dinge wichtiger geworden seien als Gott und sein Erlösungswerk. Gott liebe alle Menschen und biete allen Erlösung und das ewige Leben an. Die Erlösung der Menschen geschehe aber nicht einfach so, sondern setze voraus, dass man an ihn glaubt, ihn lobpreist und anbetet. Wer Gott ver-
traue, könne der Gegenwart Gottes und seines Beistandes immer gewiss sein.
Mit dem Chorlied „Gott ist mein Licht, das ich erwählet habe…“ wurde die Bedeutung des
Textwortes noch einmal musikalisch unterstrichen und vertieft.
Der in einer Predigtzugabe hob ein Priester hervor, dass die Entscheidung für Gott und seinen Sohn Jesus Christus zwei wichtige Bedeutungen für das Leben habe: Zum einen sei Jesus Gefährte und Begleiter, gleichzeitig auch bester Freund. Der Gefährte und Begleiter weise den Weg und schütze. Der Freund sei jedoch noch mehr; - ihm könne man alles anvertrauen, er habe auch immer Verständnis und helfe.
Nach der Sündenvergebung brachten die Eltern ihren Täufling zum Altar. Geleitet wurden sie mit dem wunderschönen Chorlied: „Jesus bleib in meinem Leben Gefährte … bester Freund…“ Evangelist Schmitt, der die Segenshandlung durchführte, erwähnte, dass er mit den Eltern die Bedeutung der Wassertaufe besprochen habe. Dem Täufling werde durch die Wassertaufe die Erbsünde abgewaschen, er werde Christ. Die Wassertaufe habe auch Auswirkungen auf den Menschen. Sie sei der Beginn des Lebens in Christus und verbinde alle Christen miteinander. Die Aussage Jesu „Lasset die Kindlein zu mir kommen…“ (Markus 10,14) verweise darauf, dass auch Kinder getauft werden sollen. Bei der Taufe von Kindern würden dann die Erziehungsberechtigten das Bekenntnis des Glaubens an Jesus Christus und die Verantwortung für die Erziehung im Sinn des Evangeliums übernehmen.
Nachdem die Eltern vor der Gemeinde bekundet hatten, diese Verantwortung zu tragen, wurde das Kind „…in dem Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ getauft. Während der Amtshandlung meldete sich auch der Täufling lautstark zu Wort, als wollte er sagen: „Ich freue mich, in die Nähe Gottes geführt worden zu sein“.
Die Glaubensgeschwister der neuapostolischen Kirchengemeinde Weingarten wünschten dem kleinen Erdenbürger von Herzen alles Gute, vor allem Gottes reichen Segen.